PostActivity Bedingungen
Für die Ausschreibung, Durchführung und Teilnahme an Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen von PostActivity gelten bestimmte Bedingungen.
Die Hosts, die eine Aktivität organisieren, und Teilnehmende müssen die hier aufgeführten Bedingungen einhalten.
Du willst Host werden? Hier geht’s zum Anmeldeformular.
Bedingungen für Aktivitäten
- Ausgeschlossen von PostActivity sind Extremsportarten und Tätigkeiten mit einem hohen Verletzungsrisiko
- Die Aktivitäten verfolgen keinen kommerziellen Zweck
- Ein Unkostenbeitrag darf von den Teilnehmenden verlangt werden
- PostActivity leistet keinen finanziellen Beitrag
- Die Angebote werden in der Landessprache (DE/FR/IT) des Hosts auf postactivity.ch ausgeschrieben
- Die Aktivität gilt als Freizeit, nicht als Arbeitszeit
Bedingungen für Hosts
- Der Host arbeitet bei der Post oder einer ihrer Konzerngesellschaften
- Die Angebote für Aktivitäten haben keinen kommerziellen Charakter
- Die Aktivität gilt als Freizeit, nicht als Arbeitszeit
- Eine allfällige Teilnahmegebühr hat deutlich unter dem Marktpreis zu liegen
- Ein allfälliges Entgelt für diese selbständige Tätigkeit als Host der Tätigkeit kann sozialversicherungsrechtlich ein Erwerbseinkommen darstellen. Sobald das Erwerbseinkommen aus diesem selbständigen Nebenerwerb pro Kalenderjahr 2 300 Franken übersteigt, ist zwingend eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse als Selbständigerwerbende/r und eine Abrechnung der Beiträge (AHV/IV/EO) erforderlich (vgl. Art. 19 AHVV). Details kann dir sicher die kantonale Ausgleichskasse erläutern. Bitte kläre weiter ab, ob dieses Einkommen von dir zu versteuern ist.
- Der Host ist verantwortlich für:
- die Durchführung des Events bzw. der Events
- die Liste der Teilnehmenden sowie die Anmeldungen und Abmeldungen
- die Absage einer Aktivität und die Information an die Teilnehmenden, falls die Aktivität nicht durchgeführt werden kann
- die Aktualität des auf der Plattform publizierten Anlasses. Er/sie meldet Änderungen an P
- die Einhaltung der COVID-Regeln von BAG/Kanton/Post
- Der Host ist einziger Kontaktpunkt zu den Gästen
- Er/sie ist damit einverstanden, dass sein/ihr Vorname und die Eventdetails extern im Internet publiziert werden
- Er/sie bestätigt, Urheber/Urheberin des Bildes zu sein. Er/sie erlaubt der Post, das Bild auf der Microsite zu verwenden
Bedingungen für Teilnehmende
- Die Teilnehmenden arbeiten bei der Post oder einer ihrer Konzerngesellschaften
- Die Teilnehmenden vergewissern sich im Voraus, für die Aktivität körperlich fit zu sein
- Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden (obligatorische Berufsunfallversicherung). Die Teilnehmenden sind i. d. R. via Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Schäden an Drittpersonen/Sachen laufen über die persönliche Haftpflichtversicherung der Teilnehmenden.
- Wer nach erfolgter Anmeldung nicht an der Aktivität oder der Veranstaltung teilnehmen kann, meldet sich direkt beim Host des Angebots ab
- COVID: Die Teilnehmenden halten sich an die gültigen COVID-Regeln von BAG/Kanton/Post
- Die Aktivität gilt als Freizeit, nicht als Arbeitszeit